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Unterschriftenaktion gegen das neue BKA-Gesetz

Das BKA-Gesetz - eine Gefahr für unseren Rechtsstaat

Seit der Innenminister-Konferenz vergangene Woche ist die Innere Sicherheit wieder sehr stark in den Medien präsent: Das BKA-Gesetz bewegt die Gemüter. Auch wir von “Freiheit ist Sicherheit” haben die öffentliche Diskussion selbstverständlich beobachtet und wir sehen viele der geplanten Maßnahmen mit Unverständnis und großer Besorgnis.

Lange Zeit war vor allem die heimliche Online-Durchsuchung, der sogenannte “Bundestrojaner”, Gegenstand öffentlicher Diskussion. Über genau diese Online-Durchsuchung haben sich Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) und Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) nun geeinigt. Sie soll grundsätzlich zulässig sein, allerdings soll streng darauf geachtet werden, dass die vor kurzem vom Bundesverfassungsgericht in einem Urteil festgelegten Einschränkungen (vor allem ein Richtervorbehalt) eingehalten werden. Auch ein heimliches Eindringen der Ermittler in private Wohnungen, um das Spionage-Programm zu platzieren, soll es nicht geben,
so dass der “Bundestrojaner” beispielsweise über das Herunterladen präparierter Dateien oder Email-Anhäge auf den Rechner der Verdächtigen gelangen müsste. Genau diese Einigung bei der heimlichen Online-Durchsuchung hat nun den Weg frei gemacht für ein weiteres Gesetzesvorhaben. Dieses wurde von der Regierung schon seit einer Weile geplant, wurde aber aufgrund der Tatsache, dass die Regierungskoalition lange Zeit keine Einigung über die Online-Durchsuchung erzielen konnte, bis jetzt auf Eis gelegt: Ein umfassender Änderungsentwurf zum sogenannten BKA-Gesetz.

Die neuen Regelungen im BKA-Gesetz haben das Ziel, dem Bundeskriminalamt sehr weitgehende neue Befugnisse einzuräumen, um es stärker in die Bekämpfung und Prävention des Terrorismus einzubinden. Diese Befugnisse verwischen zunehmend die Trennung zwischen Polizei und Geheimdienst, die in einem Rechtsstaat aus gutem Grund aufrecht erhalten werden sollte. Darüber hinaus greifen die neuen Maßnahmen zum Teil extrem in die Rechte der Betroffenen ein. Insbesondere verletzten sie deren Privatsphäre und ihr Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Zum Betroffenen kann dabei praktisch jeder werden, denn nicht nur konkret Verdächtige, sondern auch deren Kontaktpersonen werden möglicherweise zum Ziel der Überwacher. So können auch unschuldige (und noch nicht einmal einer Straftat verdächtige) Menschen zu Betroffenen werden.

Welche Maßnahmen also erwarten uns (neben der Online-Durchsuchung) konkret, wenn der derzeit diskutierte Entwurf zum BKA-Gesetz Wirklichkeit wird? Eine besonders umstrittene
Passage des Gesetzesentwurfes befasst sich mit der “optischen und akustischen
Wohnraumüberwachung”, das heißt mit dem Anbringen von Kameras und Mikrofonen in den
privaten Wohnungen von Zielpersonen.

Die akustische Wohnraumüberwachung, den sogenannten “großen Lauschangriff”, gibt es
schon seit Jahren. Allerdings sollen hier einige bisher geltende Einschränkungen, die den
Schutz der Privatsphäre der Betroffenen sicherstellen sollten, wegfallen mit der Begründung,
durch sie würde die Maßnahme “unpraktikabel.”

Die optische Wohnraumüberwachung, mittlerweile auch als “großer Spähangriff” bezeichnet,
war auf Bundesebene bisher gar nicht im Gesetz vorgesehen. Nun soll sie, unter denselben Bedingungen wie die akustische Variante, erlaubt werden. Angeblich ist dies zur effektiven Überwachung Terrorverdächtiger nötig; überzeugende Szenarien, wann die Ermittler für diesen Zweck dringend Videoaufnahmen benötigen, blieben die verantwortlichen Politiker allerdings bisher schuldig.

Besonders brisant: Diese Überwachungsmaßnahmen sollen nicht nur bei konkret einer Straftat verdächtigten Personen eingesetzt werden dürfen, sondern unter bestimmten Bedingungen auch in den Wohnungen von Kontaktpersonen dieser Verdächtigen beziehungsweise “auch, wenn andere Personen unvermeidbar betroffen werden”. Somit könnte unter Umständen jeder zum Ziel dieser Überwachungsmaßnahmen werden. Die dadurch geschaffene Unsicherheit der Menschen, das möglicherweise daraus entstehende Misstrauen gegenüber Regierung und Ermittlern (das, abgesehen von den allgemein negativen Folgen für unseren Rechtsstaat, auf längere Sicht die effektive Bekämpfung schwerer Kriminalität nur erschweren kann) und die extreme psychische Belastung für diejenigen, die ungerechtfertigt zum Ziel einer solchen Maßnahme werden, sollte man auf keinen Fall auf die leichte Schulter nehmen. Gerade angesichts der zweifelhaften Effektivität der Maßnahme entstehen so ernsthafte Zweifel an ihrer Verhältnismäßigkeit- diese aber sollte in einem Rechtsstaat immer oberstes Gebot sein, wenn staatliche Eingriffe in das private Leben der Menschen erwogen werden.

“Freiheit ist Sicherheit” ist der Meinung, dass diese Maßnahmen unverhältnismäßig sind, unschuldige Menschen in inakzeptabler Weise in ihrer Privatsphäre einschränken und einer einzelnen Behörde bei weitem zuviel Macht in die Hände geben, ohne entsprechende Kontrollmöglichkeiten zu schaffen. Aus diesem Grund sehen wir dringenden politischen Handlungsbedarf, damit dieser extrem problematische Gesetzesentwurf gar nicht erst
verabschiedet wird.

Im Anhang:
- Gesetzesentwurf
- Unterschriftenliste

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